Erfahrungszuschläge

Zeitarbeitnehmer erhalten nach neun bzw. zwölf Monaten einen sogenannten Erfahrungszuschlag (einsatzbezogenen Zuschlag) auf ihr Tarifentgelt. Nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 1,5 Prozent, nach zwölf Monaten 3 Prozent. Der einsatzbezogene Erfahrungszuschlag entfällt, wenn er durch einen Branchenzuschlag ersetzt wird.

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