Arbeits- und Gesundheitsschutz
Prävention und der Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Arbeitnehmerüberlassung.
Damit Arbeitnehmer sicher, gesund und erfolgreich arbeiten können muss eine Arbeitsorganisation vorhanden sein, die sichere und ergonomische Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe aufweist und gesundheitsschonender Arbeitsbedingungen gewährleistet.
Unsere Personaldisponenten/innen nehmen an Weiterbildungsangeboten der VBG teil. Sie erhalten z.B. über die Seminarreihe „Disposition Zeitarbeit - sicher, gesund, erfolgreich: Arbeitsschutz für Personalentscheidungsträger“ die notwendige Befähigung im Arbeitsschutz.
Durch die gemeinsame aktive Gestaltung des Überlassungsprozesses schaffen wir mit unseren Kundenunternehmen die Voraussetzungen für sichere und gesunde Zeitarbeitseinsätze.
Wir informieren unsere Mitarbeiter vor Beginn eines jeden Einsatzes über die neue Tätigkeit und über grundlegende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen. Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften des Kundenunternehmens gelten während des Einsatzes auch für unsere Mitarbeiter. Das Kundenunternehmen ist gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisungspflichtig. Dazu gehört auch eine betriebs- und tätigkeitsspezifische Unterweisung wie dem Verhalten im Brandfall, die Fluchtwege, Umgang mit bestimmten Maschinen, Anlagen und Verfahren.
Die Integration unser Mitarbeiter in die Arbeitsschutzorganisation des Kundenunternehmens ist dabei eine zentrale Voraussetzung für sichere und gesunde Zeitarbeit.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, unser Betriebsarzt und die Disponenten klären vorab mit den Verantwortlichen des Kundenunternehmen notwendige Vorsorgeuntersuchungen und die für den Arbeits- und den Gesundheitsschutz relevanten Maßgaben des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Hierbei sind für die Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten im Kundenunternehmen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Auf Grund der Gefährdungen werden Maßnahmen definiert, die technisch, organisatorisch oder personell sein können um eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst gering zu halten. Dabei ist die Unterweisung ein wichtiger Baustein der Prävention, Mitarbeiter werden mit den Gefährdungen und den Maßnahmen die ihn schützen, konfrontiert und vertraut gemacht. Notwendige persönliche Schutzausrüstung wird in Absprache mit dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung der IP.Zeitarbeit GmbH durch:
- Betriebsmedizinischer Dienst: BeMeDi GmbH
Am Thie 10, 32351 Stemwede - Dielingen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: BeMeDi GmbH - Dipl.-Ing. Armin Bach
Am Thie 10, 32351 Stemwede - Dielingen
Der Arbeitsunfall
Erleidet ein Mitarbeiter trotz aller Maßnahmen im Kundenunternehmen einen Arbeitsunfall, haben wir als Zeitarbeitsunternehmen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, in unserem Fall die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) die Anzeigepflicht. Unsere Mitarbeiter erhalten schon bei der Einstellung eine kleine visitenkartengroße Information, die Sie bei sich tragen um bei einen Arbeitsunfall sofort handeln zu können.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung
Die VBG hat nach dem Sozialgesetzbuch in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so ist schnelles und kompetentes Handeln erforderlich. Die VBG rehabilitiert Versicherte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, medizinisch, beruflich und sozial. Unfall- und Krankheitsfolgen gleicht die VBG durch Geldzahlungen finanziell aus. Die VBG unterstützt somit Arbeitgebende bei der Prävention im Betrieb und sorgt umfassend für die Beschäftigten, falls etwas passiert.
Nützliche und weiterführende Links der VBG für Unternehmen die Zeitarbeit einsetzen:
Kurz-Check „Zeitarbeit nutzen“ für Unternehmer und Führungskräfte | [Link] |
Praxishilfen für Unternemen zum Einsatz von Zeitarbeit | [Link] |