Arbeitgeberpflichten
Wir übernehmen als Arbeitgeber alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Lohnsteuern, Entrichtung von Sozialabgaben, wie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, gewähren dem Arbeitnehmer bezahlten Urlaub, leisten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, sind verantwortlich für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Schutzgesetzen zugunsten des Arbeitnehmers etc.). Zu unserer Hauptpflicht als Arbeitgeber gehört es die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung gegenüber unseren Arbeitnehmern zu erbringen (§ 611 Abs. 1 BGB).