Jobcenter
Jobcenter sind Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und Anreize zu schaffen sowie Perspektiven für eine langfristige Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.