Unfallverhütung
Der Personaldienstleister und das Kundenunternehmen müssen die Zeitarbeitnehmer über die am Einsatzort maßgeblichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufklären. Dabei ist eine arbeitsspezifische Unterrichtung erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften müssen eingehalten werden.