Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen europäischen Marktes. Demnach darf jeder Bürger eines EU-Staates in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben wie ein Angehöriger dieses Staates, ohne dass hierbei eine auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedliche Behandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Beschäftigung selbst, die Entlohnung und die sonstigen Arbeitsbedingungen erfolgen darf.