Ein Tarifwerk setzt sich aus mehreren Einzeltarifverträgen zusammen. Der BZA als Vorgängerverband des BAP hat mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im Jahr 2003 ein Vertragswerk - bestehend aus Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag und Entgeltrahmentarifvertrag - abgeschlossen.