Erlaubnispflicht
In Deutschland besteht für die Arbeitnehmerüberlassung zwingend eine Erlaubnispflicht, d. h. zur Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung ist eine spezielle Lizenz nötig. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben. Geprüft wird u.a. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts. Erlaubnisinhaber werden durch die BA und die Zollverwaltungen regelmäßig kontrolliert.