Tariföffnungsklausel

Im AÜG sind grundsätzlich Equal Pay und Equal Treatment für alle Zeitarbeitnehmer vorgeschrieben. Die Möglichkeit, abweichend von dieser gesetzlichen Regelung eigene Tarifvereinbarungen treffen zu können, wird als Tariföffnungsklausel bezeichnet.

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Kontakt