Sozialversicherungspflichtige Jobs
Jede entgeltliche Tätigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, sofern nicht Ausnahmen bestehen, z. B. für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Über die Sozialversicherung werden Arbeitnehmer im Hinblick auf Lebens- und Beschäftigungsrisiken abgesichert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gezahlten Entgelt und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft trägt der Arbeitgeber. Etwa 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.