Betriebsrat

Ob in einem Unternehmen ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie groß dieser schließlich ist, hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen ab. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. März 2013 (AZ: 7 ABR 69/11) zufolge sind Zeitarbeitnehmer jedenfalls dann bei der für die Größe des Kundenbetriebsrates maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer des Kundenbetriebes zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz im Kundenunternehmen die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebene Dauer überschreiten soll (mindestens drei Monate).

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Kontakt