Informationspflicht

Mit der letzten Novellierung des AÜG im Jahre 2011 wurde die sogenannte Informationspflicht eingeführt. Das Kundenunternehmen muss beschäftigte Zeitarbeitnehmer demnach über im Kundenunternehmen zu besetzende Stellen informieren. Dies kann durch allgemeine Bekanntgabe erfolgen.

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