Entgelte
Zeitarbeitnehmer werden anhand eines neunstufigen Systems entlohnt. Daneben besitzen sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf sogenannte tarifliche "Erfahrungszuschläge" oder „Branchenzuschläge“ in bestimmten Wirtschaftsbereichen. Die Details der Entgelte sind in den DGB-Tarifwerken geregelt. Zeitarbeitnehmer haben danach einen Rechtsanspruch auf eine sogenannte verstetigte Vergütung auf Basis der vertraglich vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit. Arbeitszeitschwankungen in Form von Plus- und Minusstunden werden über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen. In der Zeitarbeitsbranche existiert seit 2012 eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, an die auch ausländische Personaldienstleister gebunden sind.