Teilzeitbeschäftigung
Als teilzeitbeschäftigt gelten Arbeitnehmer dann, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die ihrer vollzeitbeschäftigten Kollegen. Vergleichsmaßstab ist dabei die betriebliche Ebene. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit.